Führerschein auf Probe
Der erste Führerschein wird "auf Probe" vergeben ( gilt für Klasse A1, A2, A und B ). Diese Probezeit dauert 2 Jahre. Lässt man sich in dieser Zeit im Straßenverkehr nichts zuschulden kommen und bleibt unauffällig, passiert gar nichts. Wird man jedoch innerhalb dieser 2 Jahre verkehrsauffällig, so kann sich die Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt VIER Jahre verlängern.....!!!!!
Hat man nun z.B. mit 16 Jahren die FE-Klasse A1 erworben, so beginnt auch hier die Probezeit von 2 Jahren am Tag der erfolgreich bestandenen praktischen Prüfung. Ist man in den folgenden 2 Jahren nicht auffällig und macht mit 18 Jahren die FE-Klasse B, so gibt es hierfür dann keine neue Probezeit.
Die FE-Klassen AM, L und T werden jedoch nicht angerechnet!
FE-Klasse B und begleitetes Fahren mit 17 Jahren ( bF17 ) Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 2500,00 Euro
Klasse B, früher Klasse 3, beinhaltet heute lediglich den Erwerb der Fahrerlaubnis, um ein mehrspuriges KFZ bis 3,5 Tonnen sowie Elektrofahrzeuge bis 4,25 Tonnen zu führen.
Wir schulen auf VW Golf 7 und VW Golf 7.2
Bei der früheren Klasse 3 durfte man mit dem KFZ einen Anhänger mitführen, das ist bei der heutigen Klasse B nicht mehr so einfach (man muss ordentlich rechnen....)....
Haben das ziehende Fahrzeug und der zu ziehende Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, muss der Fahrer heute die Klasse BE oder Klasse B96 besitzen, oder ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als das Leergewicht des ziehenden KFZ wird auch die Klasse BE oder B96 benötigt.
Hat aber der Anhänger ein geringeres zulässiges Gesamtgewicht als das ziehende KFZ und beide bleiben mit ihrem gemeinsamen zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen, dann genügt die Klasse B.
Für den Erwerb der Klasse B und bF17 muss man 12 gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten fahren, die sogenannten Pflichtfahrten. Diese 12 Fahrten setzen sich wie folgt zusammen:
Geschult wird auf einem Personenkraftwagen, der durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 130 km/h aufweist, mindestens über vier Sitzplätze verfügt und an der rechten Seite mindestens zwei Türen aufweist.
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ( B196 ) Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 850,00 Euro
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Fahrer, die mindestens 25 Jahre alt sind und bereits seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Mit der Klasse B196 darf man dann einspurige Fahrzeuge mit bis zu 125ccm Motorleistung bis zu 11 KW führen wenn man zuvor an mindestens 4 Doppelstunden Theorieunterricht in der Fahrschule teilgenommen hat sowie mindestens 5 Doppelstunden in Begleitung eines Fahrlehrers gefahren ist, wovon mindestens eine Stunde auf der Landstraße zu fahren ist sowie mindestens eine Stunde auf der Autobahn. Die Prüfung führt hiernach ein Fahrlehrer durch, der dann eine Bescheinigung für die zuständige Führerscheinstelle des Schülers ausstellt.
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 ( B197 )
Hier muss der Schüler mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe fahren - also bei uns mit einem VW Golf. Anschließend legt er bei dem Fahrlehrer eine "Prüfung" ab, dass er mit dem Schaltgetriebe in der Lage ist sicher und verkehrsgerecht zu fahren. Der Rest der Ausbildung kann dann mit einem Fahrzeug der Klasse B mit Automatikgetriebe beendet werden, welche wir auf dem Mercedes GLK fahren, wenn dieses dem Schüler leichterfällt. DIESE FAHRSTUNDEN SIND TEURER DA DER MERCEDES GLK MIT AUTOMATIKGETRIEBE DEUTLICH MEHR KRAFTSTOFF VERBRAUCHT!!!! Der Schüler darf nach bestandener Prüfung nun trotzdem mit der Schlüsselzahl 197 auch ein KFZ mit Schaltgetriebe führen.
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ( B96 ) Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 600,00 Euro
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem KFZ der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der FE-Klasse B zugeteilt werden ( Auch im Zusammenhang mit bF17 möglich )
Für die Eintragung dieser Schlüsselzahl 96 bedarf es einer Fahrerschulung jedoch KEINE theoretische oder praktische Prüfung mit einem amtlichen Prüfer vom TÜV.
Fahrerlaubnis der Klasse BE Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 750,00 Euro
KFZ mit Anhänger
Auch hier gibt es die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrten:
Hierfür braucht der Schüler keine theoretische Prüfung zu machen!
Geschult wird auf einer Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger gemäß 330a Absatz 2 Satz 1 StVZO mit mehr als 4250 kg zulässiger Gesamtmasse der FZ-Kombination , die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechnen sind. Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5m, zulässige Gesamtmasse des Anhängers mindestens 800 kg. Aufbau des Anhängers kastenförmig oder vergleichbar. Breite und Höhe mindestens wie das Zugfahrzeug und Sicht nach hinten darf nur über die Außenspiegel möglich sein.
FE-Klasse AM seit Ende Juli 2021 bereits mit 15 Jahren möglich Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 1200,00 Euro
hier wird zur Ausbildung auf dem Krad (Kraftrad) mit max. 50 ccm Motorleistung gefahren, welches eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h aufweisen können muss. Pflichtfahrten gibt es nicht, allerdings wird auch diese FE-Klasse erst nach der erfolgreich bestandenen praktischen Prüfung, welche in Bremervörde absolviert wird, ausgehändigt. Um diese Prüfung erfolgreich bestreiten zu können, muss der Fahrschüler hier einige Male fahren.......
Viele Leute denken, die FE-Klasse AM benötigt KEINE praktische Prüfung:
Fahrschule Zichner - 34 Jahre in Osten