Fahrschule Zichner
seit 34 Jahren...

Fahrerlaubnisklassen


Führerschein auf Probe


Der erste Führerschein wird "auf Probe" vergeben ( gilt für Klasse A1, A2, A und B ). Diese Probezeit dauert 2 Jahre. Lässt man sich in dieser Zeit im Straßenverkehr nichts zuschulden kommen und bleibt unauffällig, passiert gar nichts. Wird man jedoch innerhalb dieser 2 Jahre verkehrsauffällig, so kann sich die Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt  VIER Jahre verlängern.....!!!!!

Hat man nun z.B. mit 16 Jahren die FE-Klasse A1 erworben, so beginnt auch hier die Probezeit von 2 Jahren am Tag der erfolgreich bestandenen praktischen Prüfung. Ist man in den folgenden 2 Jahren nicht auffällig und macht mit 18 Jahren die FE-Klasse B, so gibt es hierfür dann  keine neue Probezeit.

Die FE-Klassen AM, L und T werden jedoch nicht angerechnet!



FE-Klasse B und begleitetes Fahren mit 17 Jahren ( bF17 ) Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 2500,00 Euro

Klasse B, früher Klasse 3, beinhaltet heute lediglich den Erwerb der Fahrerlaubnis, um ein mehrspuriges KFZ bis 3,5 Tonnen sowie Elektrofahrzeuge bis 4,25 Tonnen zu führen.

Wir schulen auf VW Golf 7 und VW Golf 7.2

Bei der früheren Klasse 3 durfte man mit dem KFZ einen Anhänger mitführen, das ist bei der heutigen Klasse B nicht mehr so einfach (man muss ordentlich rechnen....)....

Haben das ziehende Fahrzeug und der zu ziehende Anhänger  zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen,  muss der Fahrer heute die Klasse BE oder Klasse B96 besitzen, oder ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als das Leergewicht des ziehenden KFZ wird auch die Klasse BE oder B96 benötigt.

Hat aber der Anhänger ein geringeres zulässiges Gesamtgewicht als das ziehende KFZ und  beide bleiben mit ihrem gemeinsamen zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen, dann genügt die Klasse B.


Für den Erwerb der Klasse B und bF17 muss man 12 gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten fahren, die sogenannten Pflichtfahrten. Diese 12 Fahrten setzen sich wie folgt zusammen:

  • 5 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf der Landstraße
  • 4 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf der Autobahn
  • 3 Fahrstunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Geschult wird auf einem Personenkraftwagen, der durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 130 km/h aufweist, mindestens über vier Sitzplätze verfügt und an der rechten Seite mindestens zwei Türen aufweist.


Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196  ( B196 ) Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 850,00 Euro

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Fahrer, die mindestens 25 Jahre alt sind und bereits seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Mit der Klasse B196 darf man dann einspurige Fahrzeuge mit bis zu 125ccm Motorleistung bis zu 11 KW führen wenn man zuvor an  mindestens 4 Doppelstunden Theorieunterricht in der Fahrschule teilgenommen hat sowie  mindestens 5 Doppelstunden in Begleitung eines Fahrlehrers gefahren ist, wovon mindestens eine Stunde auf der Landstraße zu fahren ist sowie mindestens eine Stunde auf der Autobahn. Die Prüfung führt hiernach ein Fahrlehrer durch, der dann eine Bescheinigung für die zuständige Führerscheinstelle des Schülers ausstellt.


Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 ( B197 )

Hier muss der Schüler mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe fahren - also bei uns mit einem VW Golf. Anschließend legt er bei dem Fahrlehrer eine "Prüfung" ab, dass er mit dem Schaltgetriebe in der Lage ist sicher und verkehrsgerecht zu fahren. Der Rest der Ausbildung kann dann mit einem Fahrzeug der Klasse B mit Automatikgetriebe beendet werden, welche wir auf dem Mercedes GLK fahren, wenn dieses dem Schüler leichterfällt. DIESE FAHRSTUNDEN SIND TEURER DA DER MERCEDES GLK MIT AUTOMATIKGETRIEBE DEUTLICH MEHR KRAFTSTOFF VERBRAUCHT!!!! Der Schüler darf nach bestandener Prüfung nun trotzdem mit der Schlüsselzahl 197 auch ein KFZ mit Schaltgetriebe führen.


Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ( B96 ) Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 600,00 Euro

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem KFZ der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg  nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der FE-Klasse B zugeteilt werden ( Auch im Zusammenhang mit bF17 möglich )

Für die Eintragung dieser Schlüsselzahl 96 bedarf es einer  Fahrerschulung jedoch  KEINE theoretische oder praktische Prüfung mit einem amtlichen Prüfer vom TÜV.

  • mindestens 5 Fahrstunden
  • Teilnahme an 2 Unterrichten in der Fahrschule
  • Prüfungsfahrt ( überprüft wird durch den Fahrlehrer )
  • Ausstellung einer Bescheinigung an der Teilnahme ( durch die Fahrschule, zur Vorlage bei der zuständigen Führerscheinstelle )


Fahrerlaubnis der Klasse BE    Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 750,00 Euro


KFZ mit Anhänger


Auch hier gibt es die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrten:


  • 3 Fahrstunden auf der Landstraße
  • 1 Fahrstunde auf der Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit


Hierfür braucht der Schüler keine theoretische Prüfung zu machen!


Geschult wird auf einer Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger gemäß 330a Absatz 2 Satz 1 StVZO mit  mehr als 4250 kg zulässiger Gesamtmasse der FZ-Kombination , die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechnen sind. Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5m, zulässige Gesamtmasse des Anhängers mindestens 800 kg. Aufbau des Anhängers kastenförmig oder vergleichbar. Breite und Höhe mindestens wie das Zugfahrzeug und Sicht nach hinten darf nur über die Außenspiegel möglich sein.



FE-Klasse AM seit Ende Juli 2021 bereits mit 15 Jahren möglich Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 1200,00 Euro


hier wird zur Ausbildung auf dem Krad (Kraftrad) mit max. 50 ccm Motorleistung gefahren, welches eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h aufweisen können muss. Pflichtfahrten gibt es nicht, allerdings wird auch diese FE-Klasse erst nach der erfolgreich bestandenen  praktischen Prüfung, welche in Bremervörde absolviert wird, ausgehändigt. Um diese Prüfung erfolgreich bestreiten zu können, muss der Fahrschüler hier einige Male fahren.......

 Viele Leute denken, die FE-Klasse AM benötigt  KEINE praktische Prüfung:

DIESE  LEUTE  IRREN  SICH  !!!!

FE-Klasse A1   Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 2500,00 Euro

das war früher die Klasse der "Achtziger". Kann man heute mit 16 Jahren erwerben ( Anmeldung in der Fahrschule mit 15,5 Jahren ). Das Krad darf bis zu 11 KW haben wobei die Höchstgeschwindigkeit bei mindestens 90km/h liegen muss.
Pflichtfahrten für die Klasse A1 identisch mit den Pflichtfahrten der Klasse B.

Bei Erweiterungen der Klasse A1 auf A2 sowie von A2 auf A vermindert sich die praktische Prüfung um ein Drittel. Stufenweiser Zugang bei jeweils zweijährigem Vorbesitz und Erweiterung auf die nächsthöhere Klasse möglich -------> jedoch   NICHT    geltend für Klasse B196 !!!

FE-Klasse A2  Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 2500,00 Euro

Kann man mit 18 Jahren erwerben ( Anmeldung in der Fahrschule mit 17,5 Jahren ). Hiermit dürfen Krads von mindestens 20 KW bis maximal 34 KW geführt werden. Nach zwei Jahren Besitz dieser FE-Klasse kann man dann die Klasse A beantragen.
Pflichtfahrten bei dieser Klasse ebenso wie bei der Klasse B.

FE-Klasse A  Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 2500,00 Euro

Klasse A unbeschränkt ist der Führerschein für "große" Motorräder über 34 KW. Diese Klasse kann man erwerben, wenn man mindestens 24 Jahre alt ist ( Anmeldung in der Fahrschule mit 23,5 Jahren).  Besitzt man seit mindestens 2 Jahren die Klasse A2, kann man auf diese Klasse z.B. schon mit 20 Jahren erweitern.
Ohne  Vorbesitz der Klasse A2 setzen sich die Pflichtfahrten zusammen wie bei Klasse B.


 Zu den Zweirad-Fahrstunden bitte geeignete Motorradkleidung anziehen: (zur Prüfung gesetzlich vorgeschrieben)

 Schuhe, die über die Knöchel gehen, Jacke mit Schulter-und Rückenprotektoren, Hose mit Hüft-und Knieprotektoren, Handschuhe mit Knöchelprotektoren sowie einen gut passenden Helm!!!



FE-Klasse T  Kosten: zur Zeit im Durchschnitt ca. 1200,00 Euro

Der Treckerführerschein......
Pflichtfahrten gibt es hierbei nicht jedoch selbstverständlich eine theoretische und praktische Prüfung!

 







Fahrschule Zichner - 34 Jahre in Osten