Der erste Führerschein wird "auf Probe" vergeben ( gilt für Klasse A1, A und B ). Diese Probezeit dauert 2 Jahre. Lässt man sich in dieser Zeit im Straßenverkehr nichts zuschulden kommen, passiert gar nichts. Wird man innerhalb dieser 2 Jahre verkehrsauffällig, so kann sich die Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt VIER Jahre verlängern.....
Hat man nun z.B. mit 16 Jahren die FE-Klasse A1 erworben, so beginnt auch hier die Probezeit von 2 Jahren. Ist man in den folgenden 2 Jahren nicht auffällig und macht mit 18 die FE-Klasse B, so gibt es hierfür dann KEINE neue Probezeit.
Die FE - Klassen AM, L und T werden leider nicht angerechnet!!!