Fahrerlaubnisklassen

FE-Klasse B und begleitetes Fahren mit 17 Jahren ( bF17 )

Klasse B, früher Klasse 3, beinhaltet heute lediglich den Erwerb der Fahrerlaubnis, um ein KFZ bis 3,5 Tonnen sowie Elektrofahrzeuge bis 4,25 Tonnen zu führen. 

Bei der früheren Klasse 3 durfte man mit dem KFZ einen Anhänger mitführen, das ist bei der heutigen Klasse B nicht mehr so einfach....

Haben das ziehende Fahrzeug und der zu ziehende Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, muss der Fahrer heute die Klasse BE oder FE-Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 besitzen, oder ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als das Leergewicht des ziehenden KFZ wird auch die Klasse BE oder Klasse B mit der Schlüsselnummer 96 benötigt.

Hat aber der Anhänger ein geringeres zulässiges Gesamtgewicht als das ziehende KFZ und beide bleiben mit ihrem gemeinsamen zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen, dann genügt die Klasse B.

Für den Erwerb der FE-Klasse B muss man 12 gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten fahren, die sogenannten Pflichtfahrten. Diese 12 Fahrten setzen sich wie folgt zusammen:

  • 5 Fahrstunden auf der Landstraße
  • 4 Fahrstunden auf der Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Selbstverständlich bieten wir auch bF17 ( begleitetes Fahren mit 17 Jahren ) an. Irrtümlich wird geglaubt, dieser Führerschein sei im Erwerb teurer als FE - Klasse B mit 18 Jahren.

                              !!!!!!       Das stimmt nicht          !!!!!!!!! 

Wer bF17 machen möchte, muss bei der Anmeldung mindestens 16,5 Jahre alt sein.

Geschult wird auf einem Personenkraftwagen der durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 130 km/h aufweist, mindestens über vier Sitzplätze verfügt und an der rechten Seite mindestens zwei Türen aufweist.


NEU   NEU   NEU   NEU   NEU   NEU

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196      ( B 196 )
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Fahrer, die mindestens 25 Jahre alt sind und bereits seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.Mit der Klasse B196 darf man dann einspurige Fahrzeuge mit bis zu 125 ccm Motorleistung bis zu 11 KW führen wenn man zuvor an mindestens 4 Doppelstunden Theorieunterricht in der Fahrschule teilgenommen hat sowie mindestens 5 Doppelstunden in Begleitung eines Fahrlehrers gefahren ist, wovon mindestens eine Stunde auf der Landstraße zu fahren ist sowie mindestens eine Stunde auf der Autobahn.Die Prüfung führt hiernach ein Fahrlehrer durch, der dann eine Bescheinigung für die zuständige Führerscheinstelle des Schülers ausstellt.

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96  ( B 96 )


Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem KFZ der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die FE-Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der FE-Klasse B zugeteilt werden. ( Auch in Zusammenhang mit bF17 möglich )

Für die Eintragung dieser Schlüsselzahl 96 bedarf es einer Fahrerschulung jedoch KEINE theoretische oder praktische Prüfung mit einem amtlichen Prüfer vom TÜV.

  • mindestens 5 Fahrstunden 
  • Teilnahme an 2 Unterrichten in der Fahrschule
  • Prüfungsfahrt ( überprüft wird durch den Fahrlehrer )
  • Ausstellung einer Bescheinigung an der Teilnahme ( durch die Fahrschule )



FE-Klasse BE

KFZ mit Anhänger:

Auch hier gibt es die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrten:

  • 3 Fahrstunden auf der Landstraße
  • 1 Fahrstunde auf der Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Hierfür braucht der Schüler KEINE theoretische Prüfung zu machen!

Geschult wird auf einer Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger gemäß §30a Absatz 2 Satz 1 StVZO mit mehr als 4250 kg die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechnen sind. Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5 m, zulässige Gesamtmasse des Anhängers mindestens 1300 kg, tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers mindestens 800 kg, Aufbau des Anhängers kastenförmig oder vergleichbar, Breite und Höhe mindestens wie das Zugfahrzeug und Sicht nach hinten darf nur über die Außenspiegel möglich sein.


FE-Klasse A

Klasse A unbeschränkt ist der Führerschein für "große" Motorräder über 34 PS. Diese FE-Klasse kann man erwerben, wenn man mindestens 24 Jahre alt ist. Besitzt man seit mindestens zwei Jahren die FE-Klasse A2, kann man auf diese FE-Klasse schon mit 20 Jahren erweitern.

Ohne Vorbesitz der Klasse A2 setzen sich die Pflichtfahrten zusammen wie bei der FE-Klasse B


FE-Klasse A2

Kann jeder mit 18 Jahren erwerben, hiermit dürfen Krads von mindestens 20 kW bis maximal 35 kW geführt werden. Nach zwei Jahren Besitz dieser FE-Klasse kann man dann die FE-Klasse A beantragen.

Pflichtfahrten bei dieser FE-Klasse ebenso wir bei der FE-Klasse B.


FE-Klasse A1

das war früher die Klasse der "Achtziger". Kann man heute mit 16 Jahren erwerben. Das Krad darf bis zu 11 kW haben wobei die Höchstgeschwindigkeit bei mindestens 90 km/h liegen muss.

Pflichtfahrten für die FE-Klasse A1 identisch mit den Pflichtfahrten der FE-Klasse B.

Bei Erweiterungen von FE-Klasse A1 auf A2 sowie von FE-Klasse A2 auf A vermindert sich die praktische Prüfung um ein Drittel.

(stufenweiser Zugang bei jeweils zweijährigem Vorbesitz und Erweiterung auf die nächsthöhere Klasse möglich )


FE-Klasse AM

hier wird zur Ausbildung auf dem Roller gefahren, welcher eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h aufweisen können muss, Pflichtfahrten gibt es nicht, allerdings wird auch diese FE-Klasse erst nach der erfolgreich bestandenen praktischen Prüfung ausgehändigt. Viele Leute denken, die FE-Klasse AM benötigt KEINE praktische Prüfung.

                                                         Diese Leute irren sich!!!


FE-Klasse T

Der Treckerführerschein..... Der Fahrschüler muss seinen eigenen Schlepper zur Ausbildung mitbringen und dieser muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Er muss über eine Druckluftanlage verfügen,
  • mindestens für 40 km/h zugelassen sein,
  • selbstverständlich TÜV-zugelassen sein 
  • und die Versicherung muss bescheinigen, dass der Schüler den Schlepper zum Erwerb der FE-Klasse T nutzen darf.

Unseren Schlepper, einen Case Maxxum, bieten wir nicht weiter für unsere Fahrschüler an....sorry!!!

Pflichtfahrten gibt es auch hierbei NICHT.


FE-Klasse C und CE

Bieten wir nicht weiter an....



 
Startseite
Unsere Fahrzeuge
Preis & Leistung
F-Klassen
Theorie
Fahrtraining
Führerschein-Probe
Erste Hilfe
Jetzt anmelden
Kontakt
Wir über uns
Hannoveraner und DRP erleben
Zucht-Aufzucht-Reitbetrieb
Impressum
Bankverbindung
Downloads bF17
Haftungsausschluss und Datenschutz