Fahrstunden

Wer sich im Unterricht schon ein gutes theoretisches Wissen angeeignet, seinen Ausbildungsvertrag sowie einen Sehtest abgegeben, die Rechnung für die Grundgebühr und einen Betrag im Voraus bezahlt hat, kann mit Fahrstunden loslegen.

Aufgrund sehr schlechter Zahlungsmoral sehen wir uns seit September 2009 leider gezwungen folgendermaßen vorzugehen ( wir bitten hierfür um Ihr und Euer Verständnis, denn anders ging es nicht mehr.... ):

Der Fahrschüler bekommt nach seiner Anmeldung eine Rechnung über die Grundgebühr. Ist diese Rechnung bei uns bezahlt

           und sowohl der Ausbildungsvertrag als auch der Sehtest abgegeben,


kann es mit der praktischen Ausbildung losgehen. Hierfür zahlt der Schüler VORHER entweder in der Fahrschule in bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto
 IBAN: DE84 292 500 000 175 000 891 bei der Weser-Elbe-Sparkasse einen Betrag seiner Wahl, z.b. 200,00 Euro. Dann kann er diesen Betrag "abfahren". Ist das Geld aufgebraucht, zahlt er wieder einen Betrag seiner Wahl usw.....

                                           ACHTUNG:

Zahlungen direkt im Auto zur Fahrstunde sind leider NICHT weiter möglich, da wir nicht wissen, ob der Fahrschüler Geld für eine Fahrstunde mitbringt oder für mehrere Stunden und wir SO  nicht optimal planen können....

Nach der praktischen Prüfung bekommt er evtl zuviel gezahltes Geld gegen Quittung oder per Überweisung  SOFORT   auf sein Konto zurück!

Somit ist allen geholfen. Wir müssen nicht hinter dem uns zustehenden Geld herlaufen und der Schüler behält die Übersicht und zahlt was und wie er kann und möchte!!! 

Es gibt außerdem die Möglichkeit Gutscheine zu erwerben, die man dann verschenken kann z.B. zu Geburtstagen, Weihnachten oder sonstiges. Diese Gutscheine werden auf den jeweiligen Fahrschüler ausgestellt und sind natürlich nicht übertragbar, ebenso ist die Auszahlung ausgeschlossen!

Theoretische Pflichtunterrichte sind:

  • Grundwissen 12 Abende zu je einer Doppelstunde theoretischem Unterricht
  • bei Erweiterung der FE-Klasse 6 Abende zu je einer Doppelstunde

PLUS

  • FE-Klasse B: 2 Abende zu je einer Doppelstunde Klasse B - Unterricht
  • FE-Klasse A: 4 Abende zu je einer Doppelstunde Klasse A - Unterricht
  • FE-Klasse T: ein Vormittag zu 6 Doppelstunden Klasse T -Unterricht

Der Pflichtunterricht der FE-Klasse T findet nach Absprache statt.

 
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